Sie sind hier: >>> Vorsorge >>> Krankenversicherung
Krankenversicherung - gesetzlich oder privat
Krankenversicherung - gesetzlich oder privat
Die Pflicht zur Krankenversicherung
Die meisten Menschen in Deutschland waren zwar bereits auch in der Vergangenheit über eine Krankenversicherung abgesichert, allerdings gab es Fälle, bei denen dies nicht der Fall war. Nun ist das anders. Es wurde die Pflicht zur Versicherung eingeführt – entweder in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. Welche Krankenversicherung infrage kommt, hängt von bestimmten Kriterien ab.
Die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit dem 1. April 2007. Wer allerdings erst dann, wenn er krank ist, der neuen Versicherungspflicht nachkommen will, muss die nicht gezahlten Beiträge nachzahlen. Die Beitragspflicht beginnt also seit der Einführung der Versicherungspflicht zu dem Zeitpunkt, an dem kein anderer Anspruch auf eine Absicherung im Krankheitsfall vorgelegen hat. Seit dem 01. Januar 2009 besteht in der privaten Krankenversicherung die entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Mit der Krankenversicherung ist jeder nun auch pflegeversichert, sofern dies nicht schon vorher der Fall war.
Möglichkeiten der Krankenversicherung
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkassefreiwillige Versicherung in der gesetzlichen KrankenkasseFamilienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasseprivate Krankenversicherung
Was sind freiwillige Versicherte?
Eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht für alle Personen möglich. In der Regel können nur diejenigen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, die bereits unmittelbar vorher einer gesetzlichen Krankenkasse angehört haben. Personen, die aus einer Pflichtversicherung oder aus der Familienversicherung ausscheiden, können sich dann freiwillig in der GKV versichern, wenn sie vorher - und zwar unmittelbar vorher – ohne Unterbrechung mindestens zwölf Monate einer gesetzlichen Krankenkasse angehört haben. Alternativ ist die freiwillige Versicherung bei der GKV dann möglich, wenn vorher zwar keine ununterbrochene Versicherungspflicht in den letzten zwölf Monaten bestand, aber derjenige in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate gesetzlich versichert war.
Freiwillig versichern können sich des Weiteren Schwerbehinderte - unter bestimmten Bedingungen - sowie Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach der Rückreise aus dem Ausland wieder eine Beschäftigung ausüben.
Formular E 104 – bei Rückreise nach Deutschland
Dieser Fall kann zum Beispiel dann eintreten, wenn eine Person aus dem europäischen Ausland wieder nach Deutschland zurückkehrt. War derjenige im europäischen Ausland nach den oben genannten Kriterien gesetzlich versichert und möchte er sich jetzt in Deutschland freiwillig gesetzlich versichern – beispielsweise bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit – dann kann er – sofern er die Vorbedingungen erfüllt – freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Als Nachweis für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung im europäischen Ausland gilt das Formular E 104. Dieses Formular sollte sich jeder, der eine Rückkehr aus dem europäischen Ausland nach Deutschland plant, vor seiner Rückreise von seiner gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland ausfüllen lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland werden dieses Formular in dem Fall fordern, wenn sich jemand freiwillig gesetzlich in Deutschland versichern möchte.
Vorsorge - Gesundheit

